Allgemeine Vertragsbedingungen der smartZebra GmbH

Stand 01.  April 2026 (“Allgemeine Vertragsbedingungen”).
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Um die Lesbarkeit dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu vereinfachen, verzichten wir auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen und/oder der diversen Form. Die Verwendung der männlichen Form ist geschlechtsneutral zu verstehen.

1. smartZebra

https://www.smart-zebra.com bzw. https://www.smart-zebra.com/de ist eine browserbasierte Online-Plattform (nachfolgend „Plattform“ genannt). Betreiberin der Plattform ist die smartZebra GmbH, Siemens-Halske-Ring 2, 03046 Cottbus, Germany, vertreten durch ihren Geschäftsführer Peter Schmitz (nachfolgend „smartZebra“ oder „wir“ oder „uns“ genannt).Die über die Plattform angebotenen Software as a Service (SaaS) Tools richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Angebote für Unternehmen und Unternehmer

Die über die Plattform angebotenen Software as a Service (SaaS) Tools richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

3. Vertragsgegenstand, Geltung

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung der auf der Plattform zur Verfügung gestellten Tools (nachfolgend, auch bei Mehrzahl: ANWENDUNG genannt) gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Plattform zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Verbindung mit der konkreten Auswahl der gewünschten ANWENDUNG in der Bestellung. Abweichend von Satz 1, bietet smartZebra einmalig eine kostenlose und unverbindliche fünftägige Testmöglichkeit der ANWENDUNG an, die automatisch fünf (5) Tage nach Freischaltung der ANWENDUNG endet. Bitte beachten Sie dazu Ziffer 7 Abs. 2, Satz 3 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.

(2) Eine Beratung durch smartZebra ist ausdrücklich nicht vereinbart und muss zwischen den Vertragsparteien ggfs. gesondert vereinbart werden.

(3) Insoweit einzelvertragliche Regelungen zwischen smartZebra und Kunde existieren, die von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen (z. B. in der Bestellung), gelten die Einzelvertragsregelungen.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn smartZebra ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat. Selbst wenn smartZebra auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

4. Bereitstellung von ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN

(1) smartZebra hält während der Vertragslaufzeit auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl und externen Rechenzentren: SERVER) die in der Bestellung vereinbarte ANWENDUNG in der jeweils aktuell von SmartZebra freigegebenen Version im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit zur Nutzung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bereit. smartZebra ist verantwortlich für den technischen und redaktionellen Inhalt der ANWENDUNG und die Gestaltung (z.B. Benutzeroberfläche) der Plattform.

(2) Die von smartZebra zur Verfügung gestellte(n) ANWENDUNG wird/werden mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt und gepflegt. smartZebra übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass eine ANWENDUNG für die spezifischen Bedürfnisse des Kunden geeignet ist. Jede ANWENDUNG auf der Plattform dient lediglich als Leitfaden und ist in keiner Weise ein Ersatz für fachkundige Beratung. Falls erforderlich, muss sich der Kunde daher vor der Verwendung der Produkte fachkundig beraten lassen. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sorgfältig auszuwählen und eigenverantwortlich zu nutzen.

(3) In Bezug auf in einer ANWENDUNG angezeigte Daten, die von Drittanbietern stammen, ist smartZebra im Hinblick auf Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit nicht verantwortlich, es sei denn, smartZebra ist eine Nichtaktualität, Nichtvollständigkeit oder ein Fehler aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung zuzurechnen.

(4) Nach Vertragsschluss übermittelt smartZebra dem Kunden Login- Zugangsdaten per E-Mail und stellt dem Kunden einen Workspace in der ANWENDUNG zur Verfügung und. Eine Erweiterung der vereinbarten Nutzerzahl bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Sie kann ggfs. auch über von smartZebra in der ANWENDUNG bereitgestellte Funktionen durch den Kunden vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Erweiterung der Nutzerzahl besteht nicht. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern.  

(5) smartZebra kann während der Vertragslaufzeit zusätzliche Inhalte/Funktionen/Versionen der ANWENDUNG entwickeln. Es steht smartZebra frei, diese in die ANWENDUNG zu integrieren und dem Kunden kostenfrei oder gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.  

(6) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird smartZebra dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform (z.B. E-Mail) ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. smartZebra wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(7) smartZebra hält auf dem SERVER, ab der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden bereitgestellten Daten (z.B. Unternehmenskennzahlen) (hiernach KUNDENDATEN genannt) Speicherplatz bereit.  

(8) Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die KUNDENDATEN ist der Routerausgang des von smartZebra genutzten Rechenzentrums.

(9) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und smartZebra bis zum Übergabepunkt ist smartZebra nicht verantwortlich.

5. Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG und des Zugriffs auf die KUNDENDATEN

(1) smartZebra schuldet eine Verfügbarkeit von 98% bezogen auf die Nutzung der ANWENDUNG und der KUNDENDATEN innerhalb eines Kalenderjahres am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der KUNDENDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden

(2) Die ANWENDUNG und/oder die KUNDENDATEN gelten im Sinne von (1) auch als verfügbar bei

(a) Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von smartZebra oder ihren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der ANWENDUNG erforderlichen technischen Infrastruktur;

(b) Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von smartZebra oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind;

(c) unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

(d) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des SERVERs und/oder der ANWENDUNG zu nutzungsarmen Zeiten Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen;

(e) geplanten Nichtverfügbarkeiten zwecks Wartung des SERVERS und/oder der ANWENDUNG, sofern diese dem Kunden mindestens eine Woche vorher angekündigt werden und soweit die Nichtverfügbarkeit einen Zeitraum von vier Stunden nicht überschreitet.

6. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

Kommt smartZebra ihren in Ziffern 3 bis 5 genannten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:

(1) Gerät smartZebra mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der ANWENDUNG in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 14. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn smartZebra eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt. Eine vom Kunden etwaig bereits gezahlte SUBSCRIPTION FEE wird dem Kunden in diesem Fall innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet.  

(2) Ist die Nutzung der ANWENDUNG nach erstmaliger erfolgreicher Bereitstellung aufgrund smartZebra zuzurechnender Gründe trotz erfolgloser Abmahnung durch den Kunden in Textform mit mindestens zweiwöchiger Abhilfefrist nicht möglich, so kann der Kunde das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der betroffenen ANWENDUNG ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. Vorbehaltlich Ziffer 10 Abs. 10 dieser Vertragsbedingungen, hat der Kunde Anspruch auf die anteilige Rückzahlung der SUBSCRIPTION FEE für die Dauer der schuldhaften Nichterreichbarkeit der ANWENDUNG.

7. Nutzungsrechte an und Nutzung der ANWENDUNG

(1) smartZebra ist Rechteinhaber in Bezug auf die Plattform und der/die von ihm zur Verfügung gestellten ANWENDUNG sowie der darin enthaltenen Datenbank(en). Sämtliche Urheber-, Marken- Datenbank- uns sonstigen Schutzrechte dahingehend stehen ausschließlich smartZebra oder ihren Lizenzgebern zu. Die Verwendung von Skripten, Bots, Crawlern usw. durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen (insb. Data Mining, Daten Extraktion) ist nicht gestattet.

(2) Der Kunde hat das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von smartZebra über die Plattform bereitgestellte Funktionen Datensätze, z.B. Ergebnisse auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und einen Ausdruck davon anzufertigen oder diese auf seinem Endgerät abzuspeichern und in der Folge für seine internen betrieblichen Zwecke zu nutzen; als interner betrieblicher Zweck zählt z.B. die Verwendung für eigene Bewertungen im Rahmen der Beratungstätigkeit, die nach außen gehen, insbesondere an Auftraggeber des Kunden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist die automatische Abfrage durch die Verwendung von Skripten, Bots, Crawler usw. durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen (insb. Data Mining, Daten Extraktion, LLMs, SLMs oder andere KI-basierte Anwendungen) nicht gestattet und der Kunde darf auch nicht Dritte damit beauftragen. Abweichend von Satz 1, hat der Testkunde während der Testlaufzeit nicht das Recht Daten oder Datensätze (z.B. Ergebnisse) für seine internen betrieblichen Zwecke zu nutzen; dem Testkunden ist lediglich gestattet, die Daten und/oder Datensätze zur Evaluierung der Frage zu nutzen, ob sich für ihn der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements lohnt.  

3) Der Kunde darf die über die Plattform bzw. die ANWENDUNG gewonnenen Informationen/Daten weder ganz oder teilweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank verwenden oder verwenden lassen und/oder für anderweitige gewerbliche Zwecke, die über den erkennbaren Zweck der Nutzung der Plattform und/oder der ANWENDUNG hinausgehen. Insbesondere ist die selbständige oder durch Dritte veranlasste Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank(en) mit anderen Datenbanken unzulässig; hierzu zählt auch die Nutzung von KI basierten Services wie LLMs (z. B. ChatGPT) oder SLMs (Small Language Models).

(4) Der Kunde erhält vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der SUBSCRIPTION FEE in Bezug auf die Nutzung der Plattform, insbesondere der Nutzung der ANWENDUNG und der über die ANWENDUNG generierten Informationen/Daten/Kennzahlen (nachfolgend „Ergebnisse“ genannt) einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:

(a) Eine physische Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die über die Software as a Service ANWENDUNG gewonnenen Ergebnisse ausschließlich für seine eigenen internen betrieblichen Tätigkeiten, die insbesondere nicht in dem Aufbau und/oder Betrieb einer eigenen Datenbank bestehen dürfen, im Rahmen der über die ANWENDUNG zur Verfügung gestellten Funktionen nutzen. Das Recht zur Nutzung der während der Vertragslaufzeit generierten Ergebnisse besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.

(b) Der Kunde nutzt die ANWENDUNG im Rahmen der vereinbarten Nutzeranzahl. Die Einräumung weiterer Zugriffsrechte ist einer separaten Vereinbarung vorbehalten.  

(c) Der Kunde ist unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen.

(5) Sofern smartZebra während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neuerungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese. Zur Vermeidung von Missverständnissen: der Kunde hat nach Ablauf der Vertragslaufzeit keinen Anspruch auf Aktualisierung von vormals generierten Daten/Ergebnissen, sollten sich diese im Rahmen einer neuen Version, eines Updates, Upgrades oder anderer Neuerungen geändert haben.

(6) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die ANWENDUNG oder die über die ANWENDUNG erlangten Ergebnisse über die vereinbarte Nutzung (oder ggfs. über die vereinbarte Nutzeranzahl) hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern.  

(8) Verletzt der Kunde seine Pflichten aus den oben genannten Abs. 1 bis 7 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann smartZebra den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG und/oder die KUNDENDATEN sperren, um die Verletzung abzustellen.

(9) Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in Textform durch smartZebra weiterhin oder wiederholt seine in Abs. 1 bis 7 genannten Pflichten, und hat er dies zu vertreten, so kann smartZebra den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(10) Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Vertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde, die Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. smartZebra bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

8. Nennung als Referenzkunden

(1) smartZebra ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Unternehmenslogo als Referenzkunden in angemessener Form zu benennen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und sonstigen Marketingunterlagen, soweit dadurch nicht der unzutreffende Eindruck einer besonderen Empfehlung oder einer weitergehenden wirtschaftlichen Verflechtung entsteht.

(2) smartZebra erhält hierfür ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung beschränktes Nutzungsrecht am Unternehmenslogo des Kunden zur Verwendung als Referenzkennzeichnung im vorbezeichneten Umfang.

(3) Der Kunde kann der Nennung als Referenzkunde und/oder der Verwendung seines Logos jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. smartZebra wird eine Nutzung als Referenz unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Zugang des Widerspruchs einstellen und – soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar – bereits veröffentlichte Referenzen entfernen oder das Logo unkenntlich machen.

(4) Weitergehende werbliche Aussagen (insbesondere Testimonials, Erfolgsgeschichten, detaillierte Projektdarstellungen) bedürfen einer gesonderten vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

9. Haftung für Rechte Dritter

smartZebra haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde smartZebra auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

10. Vergütung für Nutzungsmöglichkeit der ANWENDUNG

(1) Kunde ist zur Zahlung der jeweils für eine ANWENDUNG zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen SUBSCRIPTION FEE verpflichtet. Die konkrete Höhe der SUBSCRIPTION FEE ist spätestens in der Bestellung ausgewiesen.  

(2) Entgelte für ggfs. weitere Nutzer werden jeweils am Monatsende in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Nutzung von Sonderfunktionen, die über die Basisnutzung der ANWENDUNG hinaus angeboten und zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.  

(3) Die SUBSCRIPTION FEE ist gegen Rechnung im Voraus zu bezahlen. Die SUBSCRIPTION FEE versteht sich zuzüglich USt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe.

(4) Eine generelle Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen smartZebras ist ausgeschlossen und nur bei rechtskräftig anerkannten und unbestrittenen Forderungen nach einer individualvertraglichen Vereinbarung möglich.

11. Pflichten und Obliegenheit des Kunden

(1) Dem Kunden obliegt es, die Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung der ANWENDUNG zu schaffen (z.B. Hardware, Internetverbindung).

(2) Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Der Kunde wird insbesondere (a) alle für die Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung erforderlichen Informationen (Firma, Rechnungsadresse, Umsatzsteuer-ID, Handelsinformationen) smartZebra zur Verfügung stellen, (b) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, (c) Zugangsdaten und/oder Kennwörter durch geeignete und übliche Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und (d) nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.  

(3) Der Kunde wird smartZebra unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(4) Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Daten und Inhalte über die Nutzung der ANWENDUNG auf den SERVER von smartZebra zu übertragen, zu deren Übertragung er berechtigt ist. Der Kunde stellt smartZebra auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit Übertragung von Daten auf den SERVER von smartZebra geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, (a) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 7 einzuhalten, insbesondere (i) keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen, (ii) in Programme, die von smartZebra betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder (iii) in Datennetze von smartZebra unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern oder zu veranlassen, (b) den im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG ggfs. möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen, (c) smartZebra von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen, die (i) auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG und/oder ihrer Ergebnisse durch ihn oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen oder (ii) die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind, (d) die berechtigten Nutzer der ANWENDUNG zu verpflichten, ihrerseits diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, sofern es die Nutzung der ANWENDUNG betrifft, einzuhalten;

(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er (z.B, bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER von smartZebra via die ANWENDUNG) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

(7) Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend Ziffer 12 Abs. 2 die erforderliche informierte Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten verarbeitet bzw. nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

(8) Dem Kunden obliegt es, regelmäßig und der Bedeutung seiner KUNDENDATEN entsprechend diese zu sichern und eigene Sicherungskopien zum Zweck der Wiederherstellung seiner KUNDENDATEN im Fall des Datenverlusts oder der Datenbeschädigung zu erstellen, um bei Datenverlust die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

(10) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel, insbesondere Mängel bei der Nutzung der ANWENDUNG, smartZebra unverzüglich anzuzeigen. Soweit smartZebra infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

12. Datensicherheit, Datenschutz

(1) smartZebra und Kunde werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) In Bezug auf KUNDENDATEN schließen der Kunde (Verantwortlicher) und smartZebra (Auftragsverarbeiter) einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag nach Maßgabe von Art. 28 Abs.3 DSGVO ab.

(3) Verarbeitet bzw. nutzt der Kunde während der Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes smartZebra von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

13. Geheimhaltung

(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;

der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.

(2) smartZebra und Kunde werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher in Textform hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.

(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus für 24 Monate.

14. Rechte an übertragenen Daten

smartZebra erlangt an KUNDENDATEN kein Eigentum. smartZebra erhält ausschließlich solche Rechte an KUNDENDATEN, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwingend erforderlich sind.

15. Haftung und Haftungsgrenzen

(1) smartZebra haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet smartZebra im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet smartZebra nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von existenzieller Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks, auf die der Vertragspartner vertrauen durfte, gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von smartZebra auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Für den Verlust von Daten (z. B. Ergebnisse) oder KUNDENDATEN haftet smartZebra unbeschadet der Absätze 1 bis 3 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

16. Laufzeit, Kündigung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt das Vertragsverhältnis mit Zustandekommen des Vertrags und wird zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Hiernach verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Kunde kündigt spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber smartZebra. smartZebra und Kunde können im Rahmen der Bestellung eine andere Vertragslaufzeit vereinbaren.  

(2) Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei in Textform mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich gekündigt werden.  

(3) Die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung wegen oder im Zusammenhang mit einer signifikanten Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener Abmahnung in Textform mit mindestens zweiwöchiger Fristsetzung möglich. Hat der kündigungsberechtigte Vertragspartner länger als 20 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann smartZebra den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und/oder den Zugang zur ANWENDUNG vorübergehend bis zur vollständigen Zahlung sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung der SUBSCRIPTION FEE oder anderer Rechnungsbeträge mehr als 30 Tage in Rückstand ist. smartZebra kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen SUBSCRIPTION FEE verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

(6) Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine KUNDENDATEN eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch und ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung wird smartZebra den Kunden gegen gesondertes Entgelt dabei unterstützen. Ein Anspruch auf Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf die ANWENDUNG, insbesondere die KUNDENDATEN ist nach Beendigung des Vertrages nicht mehr gegeben.

(7) smartZebra ist ohne Vorankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit Ablauf der Vertragslaufzeit die in der ANWENDUNG enthaltenen KUNDENDATEN zu löschen und überlassene Zugangsdaten zu deaktivieren.

17. Höhere Gewalt

(1) Weder smartZebra noch der Kunde sind zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Terroristischer Akt, die zur Nichterreichbarkeit der ANWENDUNG führen oder über sechs Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf.  

(2) Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

18. Änderungsvorbehalt

(1) smartZebra behält sich vor, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen unter Einhaltung einer Vorlauffrist von mindestens 15 Tagen zu ändern. Über beabsichtigte Änderungen informieren wir den Kunden rechtzeitig in Textform, insbesondere per E-Mail. In der Mitteilung weisen wir auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, das dem Kunden zustehende Sonderkündigungsrecht gemäß Abs. 2 sowie auf die Bedeutung der hierfür geltenden Frist hin.

(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung gemäß Abs. 1 zu kündigen. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, gelten die geänderten Allgemeinen Vertragsbedingungen für das Vertragsverhältnis fort.  

(3) Der Kunde kann nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf die Frist gemäß Abs. 2 verzichten, insbesondere durch eine eindeutig bestätigende Handlung vor Ablauf dieser Frist.

19. Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und smartZebra findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich diese Vertragsbedingungen als lückenhaft erweisen sollten.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

Stand: 01. April 2026

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