IDW S13: Entschädigungsansprüche in Grundstücksstreit

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat 2015 den Entwurf des IDW Standards: Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW ES 13) verabschiedet und im IDW Life am 20.6.2016 in der finalen Fassung veröffentlicht.
Peter Schmitz
am
3.11.20
6
Min Lesezeit

Bedeutung des IDW S 13 für die Bewertungspraxis

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat 2015 den Entwurf des IDW Standards: Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW ES 13) verabschiedet und im IDW Life am 20.6.2016 in der finalen Fassung veröffentlicht. Der IDW S 13 legt die Besonderheiten fest, die bei der Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht zu berücksichtigen sind.

Mit dem IDW S 13 konkretisiert das IDW unter anderem die Grundsätze des IDW S 1 für spezifische Bewertungsanlässe. Die IDW Praxishinweise zur Bewertung von KMU bzgl. der übertragbaren Ertragskraft wurden in den IDW S 13 integriert. Zudem behandelt der IDW S 13 die Wertrelevanz latenter Steuern. Die bisher gültige Stellungnahme des IDW zur Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht (IDW St/HFA 2/1995) wurde durch den IDW S 13 ersetzt.

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Einbettung in bestehende zivil- und steuerrechtliche Regelungen

Gegenstand des IDW S 13 sind die Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsansprüchen im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht. Der FAUB weist im IDW S 13 darauf hin, dass der Standard im Zusammenhang mit den bestehenden Regelungen zu familien- oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen zu sehen ist. Hierzu zählen insbesondere die zivilrechtlichen Bestimmungen, die mit den Ansprüchen im Familien- und Erbrecht einhergehen. Ausdrücklich wird auch darauf hingewiesen, dass der Standard nicht für Bewertungen für erbschaftsteuerliche Zwecke gilt. Hier sind die einschlägigen Normen des ErbStG sowie des BewG zu beachten. Mit dem IDW S 13 zielt das IDW darauf ab, die Methodik des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Ermittlung von Ausgleichs- oder Auseinandersetzungsansprüchen bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht darzulegen.

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Konkretisierung des IDW S 1, aber keine Ausnahme vom IDW S 1

Der IDW S 13 bedeutet keine Ausnahme vom IDW S 1. Unternehmensbewertungen im Familien- und Erbrecht sind ebenfalls nach den Grundsätzen des IDW S 1 durchzuführen. Der IDW S 13 regelt vielmehr zwei Themenkomplexe: Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts und Besonderheiten bei der Überleitung zum Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsanspruch.

Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts

Hierzu zählen unter anderem:

  • Zwei Bewertungsstichtage
  • Verfügbare Informationen bei weit zurückliegenden Bewertungsstichtagen
  • Methodenstetigkeit bei der Bewertung von Anfangs- und Endvermögen
  • Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft
  • Bestimmung des kalkulatorischen Unternehmerlohns

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Besonderheiten bei der Überleitung zum Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsanspruch

Hierzu zählen unter anderem:

  • Berücksichtigung von Ertragsteuer in Form von latenten Steuern
  • Umgang mit Verfügungsbeschränkungen
  • Finanzierung der Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungszahlungen
  • Berücksichtigung der Geldentwertung beim Vergleich von Anfangs- und Endvermögen

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Wrapping it up

Der IDW S 13 bietet klare Leitlinien für die Unternehmensbewertung im Kontext von Familien- und Erbrecht. Er stellt keine Ausnahme vom IDW S 1 dar, sondern konkretisiert die Bewertungsverfahren und Abläufe in diesem speziellen Bereich. Es werden sowohl die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts als auch die Überleitung zum Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsanspruch präzise geregelt. Dieser Standard trägt dazu bei, die Bewertungspraxis in vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen transparent und rechtssicher zu gestalten. smartZebra’s Tools und Expertise können dabei helfen, diese komplexen Prozesse effizient zu gestalten und genaue Bewertungen sicherzustellen.

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Fragen & Antworten

Tax Planning

Der IDW S 13 ist ein Standard, der die Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsansprüchen im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht festlegt. Er hilft, Bewertungen in diesen Kontexten transparent und rechtssicher zu gestalten.

In welchen Kontexten wird der IDW S 13 angewendet?

Der IDW S 13 wird bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht angewendet, jedoch nicht für Bewertungen zu erbschaftsteuerlichen Zwecken.

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Wie unterscheidet sich der IDW S 13 vom IDW S 1?

Der IDW S 13 ist keine Ausnahme vom IDW S 1, sondern konkretisiert dessen Grundsätze für spezifische Bewertungsanlässe im Familien- und Erbrecht.

Was sind die Hauptkomponenten des IDW S 13?

Die Hauptkomponenten des IDW S 13 sind die Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts und die Überleitung zum Ausgleichs- bzw.Auseinandersetzungsanspruch.

Welche besonderen Bewertungsaspekte behandelt der IDW S 13?

Der IDW S 13 behandelt Aspekte wie zwei Bewertungsstichtage, Methodenstetigkeit, Berücksichtigung latenter Steuern und die Finanzierung von Ausgleichszahlungen.

Wie kann smartZebra bei der Anwendung des IDW S 13 helfen?

smartZebra bietet Tools und Daten, die den komplexen Prozess der Unternehmensbewertung gemäß IDW S 13 vereinfachen, genaue Analysen ermöglichen und die Einhaltung von Compliance-Anforderungen sicherstellen.

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