BGH-Urteil zu Fremdkapitalverbindlichkeiten bei der Ertragswertmethode

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Das BGH-Urteil vom 13. April 2016 (XII ZB 578/14) hat die Behandlung von Fremdkapital bei Unternehmensbewertungen nach dem Ertragswertverfahren präzisiert. Anstatt Verbindlichkeiten direkt zum Nennwert vom Unternehmenswert abzuziehen, muss die damit verbundene Zinslast in der Bewertung berücksichtigt werden, während der Nennwert der Verbindlichkeiten erst bei der Ermittlung des Marktwerts einfließt.
#Schulden
#Ertragswertverfahren
#Bundesgerichtshof (BGH)
Peter Schmitz
am
13.7.24
Gründer und Geschäftsführer der smartZebra GmbH. Zuvor war Peter Leiter des Bereichs Unternehmensbewertung bei der Deutschen Bahn (DB) AG und als Berater bei ACXIT Capital Partners tätig.

Hintergrund des Urteils

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. April 2016 (Az. XII ZB 578/14) hat erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren (Ertragswertverfahren). Der BGH hat klargestellt, wie Fremdkapital bei der Ermittlung des Unternehmenswerts zu berücksichtigen ist, insbesondere in familienrechtlichen Bewertungsfällen.

Dem Urteil zufolge dürfen Verbindlichkeiten nicht einfach mit ihrem Nennbetrag vom Unternehmenswert abgezogen werden. Stattdessen müssen die mit den Verbindlichkeiten verbundenen Zinsaufwendungen zunächst in den für die Bewertung herangezogenen Ertragsprognosen berücksichtigt werden. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Finanzierungskosten, die die zukünftige Ertragskraft beeinflussen, konsistent in die Bewertung einfließen.

Kernpunkte des Urteils

Berücksichtigung von Fremdkapital

Nach Auffassung des BGH ist es nicht sachgerecht, Fremdkapital direkt vom ermittelten Unternehmenswert abzuziehen, ohne zuvor dessen Auswirkungen auf den Ertrag zu berücksichtigen.

Stattdessen müssen die auf das Fremdkapital entfallenden Zinsen die zukünftigen Erträge mindern, die die Grundlage der Ertragswertermittlung bilden. Da Finanzierungskosten die Ertragskraft eines Unternehmens unmittelbar beeinflussen, gehören sie in das Bewertungsmodell selbst und dürfen nicht als bloße Bilanzkorrektur behandelt werden.

Abzug des Nennwerts vom Gesamtwert des Unternehmens

Gemäß § 1376 Abs. 4 BGB ist der Nennbetrag der Verbindlichkeiten anschließend bei der Ermittlung des für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Vermögenswerts zu berücksichtigen.

Ist der resultierende Wert niedriger als der errechnete Ertragswert, so ist der niedrigere Marktwert anzusetzen. Dies stellt sicher, dass sowohl die Ertragskraft des Unternehmens als auch dessen tatsächliche Verschuldung angemessen abgebildet werden.

Anwendung in der Praxis

Bewertung nach dem Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren schätzt den Unternehmenswert durch die Abzinsung der zukünftig nachhaltig erzielbaren Erträge auf den Barwert.

Da Finanzierungskosten die den Investoren zur Verfügung stehenden zukünftigen Erträge mindern, müssen die Zinsen für Fremdkapital in diese Ertragsprognosen einbezogen werden. Würde dieser Effekt ignoriert und das Fremdkapital separat mit seinem Nennwert abgezogen, könnte dies die Bewertung verzerren.

✅ Wenn Sie mehr über die Methodik erfahren möchten, lesen Sie unseren Leitfaden zum Ertragswertverfahren.

Zinsaufwand und Unternehmenswert

In der Praxis liefert die Berücksichtigung von Fremdkapital über die Zinslast ein realistischeres Bild der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, als Schulden lediglich als Bilanzkorrektur zu behandeln.

Dieser Ansatz vermeidet eine Überbewertung des Unternehmenswerts und verbessert die Konsistenz zwischen Finanzprognosen und Bewertungsmethodik.

Marktwert vs. Ertragswert

Der BGH betont zudem, dass in Fällen, in denen der nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Wert unter dem berechneten Ertragswert liegt, der niedrigere Marktwert maßgeblich ist.

Dies verhindert, dass Bewertungen den wirtschaftlich realisierbaren Wert des Unternehmens übersteigen, und unterstützt faire Ergebnisse in Gerichtsverfahren.

Fazit

Das BGH-Urteil XII ZB 578/14 bietet wichtige Orientierungshilfen für die Anwendung des Ertragswertverfahrens. Anstatt Schulden mechanisch abzuziehen, verlangt das Urteil, Finanzierungskosten über die zukünftigen Erträge abzubilden. Dies führt zu einer Bewertung, die die wirtschaftliche Realität des Unternehmens besser widerspiegelt. Für Gutachter, Wirtschaftsprüfer und Juristen unterstreicht das Urteil, wie wichtig eine konsistente Behandlung von Fremdkapital innerhalb anerkannter Bewertungsmethoden ist.

Referenz

  1. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 13. April 2016 – Az. XII ZB 578/14: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2014/XII_ZB_578-14A.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  2. smartZebra Information Hub, Die ewige Rente in der Unternehmensbewertung: https://www.smart-zebra.com/de/post/the-perpetual-annuity-in-business-valuation
  3. smartZebra Information Hub, KMU-Bewertung: Vereinfachte Verfahren vs. Unternehmenswertmodelle: https://www.smart-zebra.com/de/post/sme-valuation-simplified-methods-vs-enterprise-value-models

Fragen & Antworten

Warum ist das BGH-Urteil zur Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen in der Ertragswertmethode relevant?

Das Urteil ist relevant, da es die Praxis der Unternehmensbewertung präzisiert und sicherstellt, dass die Zinsbelastung des Fremdkapitals korrekt in die Bewertung einfließt, wodurch eine realitätsnähere und fairere Bewertung ermöglicht wird.

Was bedeutet es, wenn der Verkehrswert unter dem Ertragswert liegt?

Wenn der Verkehrswert unter dem Ertragswert liegt, muss gemäß dem Urteil der niedrigere Verkehrswert verwendet werden. Dies stellt sicher, dass die Bewertung des Unternehmens auf einem realistischen und marktnahen Wert basiert.

Welche Methode wird bei der Ertragswertmethode zur Ermittlung des Unternehmenswerts verwendet?

Bei der Ertragswertmethode wird der Unternehmenswert auf Basis der zukünftigen Erträge berechnet, wobei diese erwarteten Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens auf den gegenwärtigen Wert diskontiert werden.

Wie beeinflusst die Berücksichtigung der Fremdkapitalzinsen den Unternehmenswert?

Die Berücksichtigung der Fremdkapitalzinsen führt zu einer genaueren Bewertung, da die Zinsbelastung des Fremdkapitals die finanziellen Ausgaben des Unternehmens beeinflusst und somit den Unternehmenswert mindert.

Was sollte ein Unternehmen beachten, um eine korrekte und marktgerechte Bewertung zu gewährleisten?

Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie den Fremdkapitalzinsen Rechnung tragen, den Nominalwert der Fremdverbindlichkeiten korrekt abziehen und den Verkehrswert berücksichtigen, um eine faire und realistische Bewertung zu gewährleisten.

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