
Ein Impairment-Test ermittelt, ob der Buchwert eines Vermögenswerts dessen erzielbaren Betrag übersteigt. Gemäß IFRS IAS 36ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie bestimmte immaterielle Vermögenswerte müssen jährlich geprüft werden, während andere Vermögenswerte bei Anzeichen einer Wertminderung getestet werden.
Der Impairment-Test ist ein wichtiges Instrument der Rechnungslegung zur Bestimmung des tatsächlichen Werts von Vermögenswerten. Er unterliegt den Vorschriften der IFRS (International Financial Reporting Standards) oder des HGB (Handelsgesetzbuch) und spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist und eine Abschreibung erfordert. Nach IFRS IAS 36 liegt eine Wertminderung vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Im HGB ist die Wertminderung von Vermögensgegenständen in § 253 HGB geregelt.
Die IFRS schreiben einen jährlichen Impairment-Test für Geschäfts- oder Firmenwerte sowie bestimmte immaterielle Vermögenswerte vor; der Zeitpunkt für den ersten Test ist frei wählbar, muss danach jedoch beibehalten werden. Andere Vermögenswerte unterliegen dem Impairment-Test, wenn Anzeichen für eine Wertminderung und damit eine Abschreibung vorliegen.
Der Impairment-Test nach IFRS umfasst die Schätzung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswerts, der auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten oder des Nutzungswerts ermittelt wird. Die Durchführung erfordert fundierte Annahmen, wie etwa zu zukünftigen Cashflows, Diskontierungssätzen und Wachstumsraten. Es ist wichtig, Sensitivitätsanalysen durchzuführen, um die Auswirkungen veränderter Annahmen zu bewerten.
Der Impairment-Test nach HGB unterscheidet sich in mehreren Punkten vom IFRS-Impairment-Test. Im HGB sind die Regelungen zur Wertminderung von Vermögensgegenständen in § 253 HGB festgelegt. Eine Besonderheit des HGB ist, dass eine Abschreibung nur bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen wird. Im Gegensatz zu den IFRS verlangt das HGB keine Durchführung eines Impairment-Tests, wenn keine Anzeichen für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Nach HGB hängt die Erfassung einer Wertminderung von der Art des Vermögensgegenstands und den geltenden Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) ab. Anders als IAS 36 etabliert das HGB kein allgemeines Impairment-Testmodell, das für alle Vermögenswerte auf dem erzielbaren Betrag basiert.
Für die Durchführung des Impairment-Tests werden verschiedene Bewertungsmethoden eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Nutzungswertmethode, die marktorientierte Methode (Fair Value) – sofern anwendbar – oder das Barwertverfahren. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile sowie spezifische Anwendungsbereiche. Die Auswahl der geeigneten Methode sollte auf einer fundierten Analyse basieren, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Rechnungslegungsstandards zu entsprechen.
Der Werthaltigkeitstest ist nicht für alle Vermögenswerte zwingend vorgeschrieben. Seine Anwendung hängt von den spezifischen Rechnungslegungsstandards und Unternehmensrichtlinien ab. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche Vermögenswerte potenziell wertgemindert sind und somit dem Werthaltigkeitstest unterliegen, damit ein Wertminderungsaufwand erfasst werden kann.
Eine detaillierte Analyse der wesentlichen Bewertungsgrundsätze ist von großer Bedeutung. Dies umfasst die Auswahl und Begründung von Annahmen, Diskontierungssätzen, Cashflow-Prognosen und anderen Faktoren, die bei der Bewertung von Vermögenswerten zu berücksichtigen sind. Die Bewertungsgrundsätze sollten auf aktuellen Informationen basieren und eine realistische Einschätzung künftiger Entwicklungen ermöglichen. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Annahmen ist entscheidend, um die Robustheit des Werthaltigkeitstests zu gewährleisten.
Ein wichtiges Anwendungsgebiet des Werthaltigkeitstests ist die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill). Ein Goodwill entsteht, wenn ein Unternehmen einen Firmenwert erwirbt, der den Buchwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden übersteigt. Sowohl nach IFRS als auch nach HGB müssen Unternehmen den Goodwill regelmäßig den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) zuordnen und einen Werthaltigkeitstest durchführen. Die Bewertung des Goodwills erfordert die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden, wie etwa den Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert oder die Nutzungswertmethode.
Bei der Durchführung eines Werthaltigkeitstests können verschiedene Fehler auftreten, die von Wirtschaftsprüfern oder Aufsichtsbehörden beanstandet werden könnten. Hier sind einige häufige Fehler:
Finanzexperten sollten sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen, Änderungen von Richtlinien und die Rechtsprechung informieren und ihre Praxis entsprechend anpassen, um den Anforderungen an den Impairment-Test gerecht zu werden.
Der IDW RS HFA 40 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) vom Juni 2015 mit dem Titel „Einzelfragen zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36“ ist ebenfalls hilfreich. Er adressiert häufig auftretende Unsicherheiten bei spezifischen Anwendungsfragen des IAS 36. Durch präzise Leitlinien und Erläuterungen soll er Finanzexperten dabei unterstützen, mehr Klarheit und Genauigkeit bei der Anwendung von IAS 36 zu erreichen.
IAS 36 ist weiterhin Gegenstand laufender Standardsetzungsdiskussionen. Im Jahr 2026 setzte das IASB die Beratungen zu vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Cashflows im Nutzungswert und der damit verbundenen Angabepflichten fort (vgl. IASB, 2026). Diese Entwicklungen sollten bei der Erstellung oder Prüfung von Impairment-Tests beobachtet werden.
Der Impairment-Test nach IAS 36 (IFRS) und HGB ist ein wichtiger Bestandteil der Rechnungslegung und hilft Unternehmen dabei, wertgeminderte Vermögenswerte zu identifizieren. Eine sorgfältige Durchführung des Tests unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften, Bewertungsmethoden und Fallstricke ist entscheidend, um präzise und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über qualitativ hochwertige Daten verfügen, fundierte Annahmen treffen und den Test angemessen dokumentieren, um den Anforderungen der Rechnungslegungsstandards zu entsprechen. smartZebra unterstützt bei Impairment-Tests mit marktrelevanten Daten zu Diskontierungssätzen, Peer Groups, Wachstumsannahmen und weiteren Bewertungsparametern.
Aktualisiert am 10. August 2026
Ein Impairment-Test nach IFRS ist jährlich für Geschäfts- oder Firmenwerte und bestimmte immaterielle Vermögenswerte erforderlich. Andere Vermögenswerte unterliegen dem Test, wenn Anzeichen für eine außerplanmäßige Wertminderung vorliegen.
Nach HGB ist eine außerplanmäßige Abschreibung nur bei einem dauerhaften Wertverlust erforderlich, während nach IFRS regelmäßige Tests auch ohne direkte Anzeichen für eine Wertminderung vorgeschrieben sind.
Häufig genutzte Methoden sind die Nutzungswertmethode, Vergleichsmethode und Barwertmethode. Die Wahl der Methode hängt von der spezifischen Situation des Vermögenswerts ab.
Typischerweise sind dies Sachanlagen, Finanzanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill.
Häufige Fehler umfassen unzureichende Annahmen, fehlende Sensitivitätsanalysen, Nichterkennung von Wertminderungszeichen, mangelnde Dokumentation und die Nichteinhaltung der Rechnungslegungsstandards.