
Die Multiplikatorbewertung – kurz Multiplikatorverfahren – ist eine relative Form der Unternehmensbewertung. Das Zielunternehmen wird im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen bewertet. Das Grundprinzip lautet: Unternehmen, die hinsichtlich Geschäftsrisiko, Wachstumsaussichten und Profitabilität ähnlich sind, sollten auch ähnlich bewertet werden, gemessen an einem Vielfachen einer Ergebnis-, Bilanz- oder Cashflow-Größe.
Unter Konsistenz der Methodik im Multiplikatorverfahren versteht man die korrekte Abstimmung der wesentlichen Elemente einer Multiplikatorbewertung. Dazu gehören:
Eine einheitliche Bestimmung der bewertungsrelevanten Bezugsgröße ist entscheidend für eine aussagekräftige Anwendung der Multiplikatoren der Vergleichsunternehmen auf das Zielunternehmen. Dies gilt insbesondere für Anpassungen der Bezugsgröße um nicht nachhaltige Ergebnisbestandteile. Diese sollten inhaltlich konsistent sein. Zudem muss der Einfluss der Rechnungslegung auf die Ausweisung der Bezugsgröße berücksichtigt werden.
Bei der Verwendung von Multiplikatoren für den Gesamtkapitalwert, wie Umsatz-, EBITDA- und EBIT-Multiplikatoren, wird die Ergebnisgröße auf den Gesamtkapitalwert bezogen. Die Abzüge und Zuschläge müssen daher konsistent ermittelt werden, um bei den Vergleichsunternehmen vom Eigenkapitalwert zum Gesamtkapitalwert zu gelangen und umgekehrt beim Zielunternehmen. Neben Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gilt dies insbesondere für Pensionsverpflichtungen und Finanzanlagen.
Die Frage nach den Parametern und deren Konsistenz stellt sich im Rahmen von Multiplikatorbewertungen zunächst nicht. Der Bewerter sollte sich jedoch bewusst sein, dass der wertbestimmende Charakter der Parameter einer DCF-Bewertung – einschließlich Verschuldungsgrad, risikofreiem Zinssatz und Steuersatz – auch bei einer Multiplikatorbewertung erhalten bleibt.
Während der Bewerter diese Parameter bei einer DCF-Bewertung, einer „absoluten“ Bewertungsform, explizit angeben muss, erfolgt die Verwendung dieser Parameter bei einer Multiplikatorbewertung implizit. Dies liegt in der Natur der Multiplikatorbewertung als „relative“ Bewertungsform begründet.
Damit das Multiplikatorverfahren einen aussagekräftigen Wert liefert, müssen das Zielunternehmen und die Vergleichsgruppe auf Basis vergleichbarer Definitionen und Annahmen analysiert werden. Insbesondere sollte der Bewerter prüfen:
Dies ist besonders wichtig, wenn Multiplikatoren von Unternehmen aus verschiedenen Ländern oder Branchen abgeleitet werden. Ein Multiplikator sollte nicht mechanisch übertragen werden, nur weil die zugrunde liegenden Unternehmen vergleichbar erscheinen. Auch die wirtschaftlichen Treiber, die den Multiplikator bestimmen, müssen hinreichend vergleichbar sein.
Um mit dem Multiplikatorverfahren aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, ist eine durchgängig konsistente Anwendung der Methodik erforderlich. Zudem sollte sich der Bewerter bewusst sein, dass Multiplikatoren oft den Charakter eines „Kehrwerts“ von Diskontierungssätzen haben. Multiplikatoren unterliegen daher denselben Einflussfaktoren, die auch die Kapitalkosten bestimmen, wenn auch mit umgekehrtem Vorzeichen.
Weitere Informationen zur Anwendung des Multiplikatorverfahrens und zu anderen relevanten Themen der Unternehmensbewertung finden Sie in unserer Wissensdatenbank oder kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Das Multiplikator-Verfahren ist eine relative Form der Unternehmensbewertung, bei der das Zielunternehmen im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen bewertet wird. Es basiert auf der Anwendung von Multiplikatoren, die das Verhältnis von Unternehmenswert zu einer erfolgsrelevanten Größe wie Umsatz oder EBITDA darstellen.
Die Konsistenz der Methodik ist wichtig, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Elemente einer Multiple-Bewertung korrekt aufeinander abgestimmt sind. Dies betrifft insbesondere die Definition der bewertungsrelevanten Bezugsgrößen unddie Bereinigung um nicht nachhaltige Ergebnisbestandteile.
Der Verschuldungsgrad beeinflusst das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV), da ein höherer Verschuldungsgrad die Eigenkapitalkosten erhöht und somit das KGV senkt. Der Verschuldungsgrad der Peer-Group sollte daher dem des Zielunternehmens ähneln, um eine konsistente Bewertung zu gewährleisten.
Eine Absenkung des Steuersatzes wirkt werterhöhend und führt zu einer Erhöhung des Multiplikators. Dies ist relevant, wenn die Peer-Group-Unternehmen ihren Sitz in Ländern haben, deren Steuersätze von dem Land des Zielunternehmens abweichen.
Multiplikatoren haben häufig den Charaktereines „Kehrwerts“ von Diskontierungszinsen und sind somit den gleichen Einflussfaktoren unterworfen, die auch die Höhe von Kapitalkosten bestimmen. Dies liegt in der Natur der Multiple-Bewertung als „relative“ Form der Bewertung begründet.